Sanktionslisten Screening
Treffer-Workflow zum Sanktionslisten-Screening nach EU-Sanktions-VOen (konsolidierte EU-Liste auf Basis VO (EU) 269/2014, 2580/2001, 881/2002, 833/2014, 2017/1509 u.a.) – Bereitstellungsverbot Art. 2, False-positive-Bewertung, Frostung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, Meldung an BMWK/Bundesbank/Zoll, Schnittstelle GwG-KYC (§§ 10 ff. GwG). Use when ein Geschäftspartner-Screening oder ein laufendes Re-Screening einen möglichen Treffer auf einer EU- oder nationalen Sanktionsliste ergibt.
Purpose
Der Skill strukturiert die rechtliche Bewertung eines möglichen Treffers auf einer EU-Sanktionsliste, von der False-positive-Prüfung über die Frostung bis zur Meldepflicht an die zuständigen Behörden. Er adressiert das Bereitstellungsverbot (direkt/indirekt), den Begriff der „wirtschaftlichen Ressource" und die Schnittstelle zum Geldwäscherecht (KYC nach §§ 10 ff. GwG). Strafbarkeit nach § 18 AWG ist zwingend mitzudenken.
Inputs
- Trefferdaten: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, ggf. Anschrift, ggf. Funktion
- Quelle des Treffers: Screening-Tool, Liste (konsolidierte EU-Liste, nationale Liste, ggf. UK OFSI, US SDN), Stand-Datum
- Geschäftskontext: Onboarding / laufende Beziehung / einzelner Zahlungsvorgang / Lieferung
- bisherige Berührung mit Geldern/wirtschaftlichen Ressourcen des potenziell Gelisteten (eingefrorene Konten, ausstehende Lieferungen, Beteiligungen)
- konzernale Verflechtung (Mehrheitsbeteiligung / Kontrolle iSv Sanktions-VO)
Sub-Agent Architecture
Researcher liefert die einschlägige Sanktions-VO (mit Stand-Datum), Listeneintrag, EuGH-/EuG-Rspr. zu Listing/Bereitstellungsverbot (Kadi, Rosneft) und Kommentarstellen. Drafter führt False-positive-Bewertung, Bereitstellungsverbots-Prüfung und Meldeentwurf durch. Reviewer prüft, ob BLOCKER-Hinweis (§ 18 AWG) gesetzt ist, Frostung dokumentiert und Meldepflichten beachtet sind.
Process
1. Treffer-Erstbewertung – False-positive vs. echter Treffer
Vergleich mehrerer Identifikatoren mit dem Listeneintrag:
| Identifikator | Mindeststandard |
|---|---|
| Name (einschl. Aliase, Transliteration) | Standardmatch |
| Geburtsdatum / Geburtsort | Pflichtabgleich |
| Staatsangehörigkeit | Pflichtabgleich |
| Anschrift | Pflichtabgleich, soweit verfügbar |
| Pass-/Personalausweisnummer | wenn in Liste vermerkt |
| Funktion / Position | bei PEPs / politisch Exponierten |
Ergebnis: False positive (dokumentieren, Akte schließen, kein Versand der Meldung) — Verdachtslage (weitere Sachverhaltsklärung) — echter Treffer (Stopp + Frostung + Meldung).
Hinweis: Sanktionslisten werden häufig wöchentlich aktualisiert. Bewertung immer mit Stand-Datum der Liste protokollieren.
2. Bereitstellungsverbot
Die einschlägige Sanktions-VO enthält typischerweise in Art. 2 ein doppeltes Verbot:
- Einfrierungsgebot für sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die dem Gelisteten gehören, im Eigentum stehen, in Besitz sind oder unter Kontrolle stehen.
- Bereitstellungsverbot – Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen dürfen dem Gelisteten weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.
„Indirekt" ist weit auszulegen: Erfasst sind insbesondere Kontroll- und Mehrheitsbeteiligungs-Konstellationen — Faustregel der EU-Kommission: > 50% Beteiligung oder tatsächliche Kontrolle durch einen Gelisteten löst die Beschränkungen auch beim nicht selbst gelisteten Vehikel aus (EU-Kommission, FAQ zu Russland-Sanktionen [unverifiziert – prüfen]).
„Wirtschaftliche Ressource" ist jeder Vermögensgegenstand außer Geld, der zu Geld oder Gütern werden kann (Art. 1 Buchst. d typischer Sanktions-VOen).
3. Frostung und sofortiger Geschäftsstopp
Bei echtem Treffer:
- Sofortiger Stopp jeglicher Bereitstellung (Lieferungen, Zahlungen, Dienstleistungen)
- Einfrieren aller dem Gelisteten zustehenden Werte
- Keine Auflösung bestehender Vertragsbeziehungen ohne behördliche Genehmigung — Auflösung kann mittelbar Bereitstellung sein
- Dokumentation der Maßnahme, Zugriffsbeschränkung im internen System
4. Meldepflichten
| Anlass | Adressat | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Frostung von Geldern | Deutsche Bundesbank (Geldverkehr, Auslandszahlungsverkehr) | typisch Art. 8 jeweilige Sanktions-VO + AWV |
| Frostung wirtschaftlicher Ressourcen | BAFA | typisch Art. 8 jeweilige Sanktions-VO |
| Außenhandelsbezug, Ausfuhr/Einfuhr | Generalzolldirektion / örtl. Hauptzollamt | AWG / AWV / UZK |
| Geldwäsche-Verdacht | FIU (Zoll) | § 43 GwG |
| Listentreffer mit Strafbarkeitsverdacht (§ 18 AWG) | Staatsanwaltschaft | StPO |
Frist: Unverzüglich, idR ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB analog) und mit allen verfügbaren Informationen.
5. Onboarding-Pflichten und Re-Screening
- Beim Onboarding eines neuen Geschäftspartners (B2B/Endkunde/Vermittler): Screening auf der konsolidierten EU-Liste vor Vertragsschluss / Zahlungsausführung.
- Laufendes Re-Screening mindestens bei jeder Listenaktualisierung, sensitive Branchen (Banken, Versicherer, Exporteure mit Sanktionsbezug) täglich.
- Risikobasierter Ansatz (§ 10 Abs. 2 GwG): Frequenz und Tiefe abhängig von Branche, Drittland, Transaktionsvolumen, PEP-Status.
- Bei wirtschaftlich Berechtigtem (uBO, § 3 GwG): Screening auf uBO-Ebene.
6. Schnittstelle GwG (KYC) und § 261 StGB
Sanktionslistentreffer überlappen häufig mit:
- Pflichten nach §§ 10 ff. GwG (allg./verstärkte Sorgfaltspflichten), § 15 GwG (verstärkte Sorgfalt bei Hochrisikodrittländern)
- § 261 StGB (Geldwäsche-Tatbestand) bei Transfers, die mittelbar gelisteten Personen zugutekommen
- bei Banken zusätzlich KWG-Aufsichtsrecht (BaFin)
→ ggf. parallele Anwendung des Skills geldwaesche-aml-kyc.
Sources and Citations
Verbindlich: ../../../references/zitierweise.md.
Primär- und Sekundärrecht
- Art. 215 AEUV
- VO (EU) 269/2014 (Russland, persönliche Listung)
- VO (EU) 833/2014 (Russland, sektorale Sanktionen)
- VO (EG) 2580/2001 (Terrorismus)
- VO (EG) 881/2002 (Al-Qaida)
- VO (EU) 267/2012 (Iran)
- VO (EU) 2017/1509 (DVRK)
- AWG – insb. § 18
- AWV – Meldepflichten
- GwG – §§ 10 ff.
Behördliche Quellen
- Konsolidierte EU-Sanktionsliste (Financial Sanctions File / EU Sanctions Map sanctionsmap.eu), Stand:
<Datum eintragen> - BAFA-Merkblatt „Finanzsanktionen"
- Deutsche Bundesbank, Merkblatt „Finanzsanktionen / Embargos"
- BMWK-Hinweise zu länderspezifischen Maßnahmen
Kommentare
- Pelz, in: Hocke/Sachs/Pelz, AWG/AWV, Stand 2024, § 18 AWG Rn. 1 ff.
- Hindelang, in: Krenzler/Herrmann/Niestedt, EU-Außenwirtschafts- und Zollrecht, Stand 2024, VO 269/2014 Rn. 1 ff.
- Pelz, AW-Prax (laufende Jahrgänge) – Russland-Sanktionen.
Rechtsprechung ([unverifiziert – prüfen in curia.europa.eu / juris])
- EuGH, Urt. v. 03.09.2008 – verb. Rs. C-402/05 P, C-415/05 P, Kadi I, ECLI:EU:C:2008:461 (Verfahrensrechte gelisteter Personen)
[unverifiziert – prüfen] - EuGH, Urt. v. 18.07.2013 – Rs. C-584/10 P u.a., Kadi II, ECLI:EU:C:2013:518
[unverifiziert – prüfen] - EuGH, Urt. v. 28.03.2017 – Rs. C-72/15, Rosneft, ECLI:EU:C:2017:236 (Auslegung Russland-VO, Bereitstellungsverbot)
[unverifiziert – prüfen]
Output Format
COMPLIANCE-MEMO — Sanktionslisten-Treffer
Geschäftspartner: <intern. Kennung, nicht Klarname>
Stand der Liste: <Datum>
I. Trefferdaten
- Name / Aliase:
- Geburtsdatum / -ort / Staatsangehörigkeit:
- Adressabgleich:
- Liste / Eintrag-Nr. / Sanktions-VO:
II. Erstbewertung
[ ] False positive — Begründung
[ ] Verdacht — weitere Klärung
[X] echter Treffer — Stopp + Frostung + Meldung
Ampel: 🟢 / 🟡 / 🔴
III. Rechtliche Bewertung
1. Anwendbare Sanktions-VO (mit Stand der Konsolidierung)
2. Bereitstellungsverbot Art. 2
- direkt:
- indirekt (Kontroll-/Mehrheitsbeteiligung > 50 %):
- wirtschaftliche Ressource:
3. Frostung – Reichweite (Konten, Lieferungen, Dienstleistungen)
4. Meldepflichten
- Bundesbank (Geldverkehr): <ja/nein, bis wann>
- BAFA (wirtschaftliche Ressourcen): <ja/nein>
- Zoll/Generalzolldirektion: <ja/nein>
- FIU (GwG-Verdacht): <ja/nein>
5. Strafbarkeitsrisiko § 18 AWG
(Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, gewerbsmäßig bis 15 Jahre)
IV. Sofortmaßnahmen
- Stopp aller Bereitstellungen
- Frostung dokumentiert
- Meldungen versandt
V. Wiedervorlage / Re-Screening
- bei jeder Listenaktualisierung
- nächste Prüfung: <Datum>
VI. QuellenverzeichnisRisks and Common Mistakes
- False-positive zu schnell „abgehakt" ohne dokumentierten Mehr-Identifikator-Abgleich → bei echtem Treffer keine Exkulpation.
- Indirekte Bereitstellung übersehen. Zahlung an unscheinbares Vehikel, hinter dem ein Gelisteter zu > 50 % steht, ist ebenso untersagt.
- „Wirtschaftliche Ressource" zu eng verstanden. Maschinen, Lieferungen, Software-Lizenzen, IP-Rechte sind wirtschaftliche Ressourcen.
- Meldung an Bundesbank vergessen. Auch wenn keine Auszahlung erfolgt, ist die Frostung meldepflichtig.
- Liste nicht aktuell. Trefferprüfung gegen Liste vom Vormonat ist wertlos; immer Tagesaktualität (oder Wochenaktualität bei Standard-Branchen).
- Vertragsauflösung „aus dem Bauch heraus" kann eine indirekte Bereitstellung darstellen — vorher Behördenanfrage.
- US-SDN-Liste als deutsche Rechtsgrundlage behandelt — falsch. US-Listen sind außerhalb der EU geltend; relevant ist die konsolidierte EU-Liste plus nationale Maßnahmen. US-Listen lediglich als zusätzlicher Risikohinweis.
- § 18 AWG-Hinweis fehlt im Memo. Strafbarkeit muss klar benannt sein, um Geschäftsleitung in die Pflicht zu nehmen.