Purpose

Die NIS2-Meldepflicht hat drei kaskadierende Fristen (24h / 72h / 1 Monat). Eine versäumte Frist ist persönlich haftungsrelevant für die Geschäftsleitung (Art. 20 NIS2). Dieser Skill orchestriert die Meldungen und liefert die Vorlagen.

Inputs

  • Klassifizierung der Einrichtung (wesentlich / wichtig — Anhang I/II)
  • Art des Vorfalls (Cyberangriff / Systemausfall / Datenleck / Lieferkettenvorfall)
  • Zeitpunkt der Kenntniserlangung
  • Betroffene Dienste und potenzielle grenzüberschreitende Auswirkungen
  • Vorab informierte Stellen (BSI, andere Aufsicht, Strafverfolgung)

Process

1. Erheblichkeitsschwelle (Art. 23 Abs. 3 NIS2)

Vorfall ist meldepflichtig, wenn er

  • schwerwiegende Betriebsstörungen oder erhebliche finanzielle Verluste verursacht oder verursachen kann, oder
  • andere natürliche oder juristische Personen durch erhebliche materielle/immaterielle Schäden betreffen kann.

2. 24-Stunden-Frühwarnung

An die zuständige Behörde (in DE: BSI über das Online-Meldeportal), enthält:

  • Verdacht auf rechtswidrige oder bösartige Handlung
  • Grenzüberschreitende Auswirkungen
  • Status: Frühwarnung („Initial notification")

3. 72-Stunden-Erstmeldung

Vollständige Vorfallmeldung mit:

  • Bewertung der Schwere
  • Bewertung des Risikos
  • Ggf. Indikatoren der Kompromittierung (IoCs)

4. Zwischenbericht

Auf Verlangen der Behörde, kein statischer Termin. Sinnvoll bei länger andauernden Vorfällen.

5. Endbericht (innerhalb 1 Monat ab Erstmeldung)

  • Detaillierte Beschreibung des Vorfalls einschließlich Schweregrad und Auswirkungen
  • Art der zugrunde liegenden Bedrohung oder Ursache
  • Eingeleitete und laufende Abhilfemaßnahmen
  • Ggf. grenzüberschreitende Auswirkungen

6. Verzahnung mit DSGVO Art. 33 / 34

Wenn personenbezogene Daten betroffen: zusätzliche DSGVO-Meldung an LfDI/BfDI binnen 72 h sowie ggf. Betroffenenbenachrichtigung Art. 34.

7. Strafverfolgung

Bei Verdacht auf Cyberstraftat (z. B. §§ 202a, 202c, 303a, 303b StGB): Anzeige an ZAC (Zentrale Ansprechstelle Cybercrime) erwägen.

Sources

Statute

Sekundärliteratur

  • Eckhardt, NIS2, 1. Aufl. 2024
  • Voigt/Schmitz, Cybersicherheitsrecht, 2. Aufl. 2024

Output Format

NIS2-MELDUNG — <Vorfall-ID> — <Datum>

I.    Einordnung der Einrichtung    [wesentlich / wichtig]
II.   Erheblichkeit (Art. 23 Abs. 3) [✅ / ❌]
III.  Meldekaskade
      24h-Frühwarnung   Frist: <Datum + 24h>  Status: <abgesetzt / offen>
      72h-Erstmeldung    Frist: <Datum + 72h>  Status: <…>
      Endbericht         Frist: <Datum + 1M>   Status: <…>
IV.   Inhalte je Meldestufe          <Schablonen-Verweise>
V.    DSGVO-Verzahnung               [N/A / 72h-Meldung erforderlich]
VI.   Strafrechtliche Anzeige         [N/A / erwägen — § 202a StGB usw.]

Eskalationspfad: <Geschäftsleitung wann / wie>
Nächster Schritt: <…>

Risks and Common Mistakes

  • 24h-Frist beginnt mit Kenntniserlangung, nicht mit "Bestätigung". Verzögerungstaktiken kosten Haftung.
  • Vergessene DSGVO-Verzahnung bei personenbezogenen Daten — doppelte Meldepflicht.
  • Geschäftsleitung nicht eingebunden — NIS2 verlangt explizit Schulung und Verantwortlichkeit der Leitung (Art. 20).
  • Lieferantenvorfall ignoriert — auch Sicherheitsvorfälle bei IT-Dienstleistern können meldepflichtig sein (Art. 21 Abs. 2 lit. d).
  • „Bösartige Handlung" zu zögerlich angekreuzt — bei Verdacht (nicht erst bei Beweis) ankreuzen.

View SKILL.md on GitHub