Purpose

Die Taxonomie-VO (EU) 2020/852 ist das Klassifikationssystem der EU für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit. Berichtspflichtige Unternehmen müssen offenlegen, welcher Anteil ihres Umsatzes, ihrer Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) auf taxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme Tätigkeiten entfällt. Die Taxonomie verzahnt sich eng mit der CSRD/ESRS-Berichterstattung. Fehler in der Konformitätsprüfung (insbesondere bei „Do no significant harm“) führen zu Prüfungseinschränkungen und Greenwashing-Vorwürfen.

⚠️ Aktualität (Stand 2026-06): Die Darstellung der Art.-8-KPI wurde durch die Delegierte VO (EU) 2026/73 (Omnibus-Vereinfachung) geändert; zudem sind Anwendungskreis und Erleichterungen Teil des Omnibus-I-Pakets (Änderungs-RL (EU) 2026/470). Schwellen, Befreiungen und Templates sind daher [unverifiziert - prüfen] und gegen EUR-Lex tagesaktuell abzugleichen.

Inputs

  • Tätigkeitsportfolio (NACE-Codes, Produkte/Dienstleistungen)
  • Finanzdaten: Umsatzerlöse, CapEx, OpEx (mit Kontenzuordnung)
  • Bestehende Umwelt-/Klimadaten (Emissionen, Energie, Wasser)
  • Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (Schnittstelle ESRS E1–E5)
  • Vorjahres-Taxonomie-Offenlegung (Kontinuität)

Sub-Agent Architecture

Ein Eligibility-Agent ordnet jede Tätigkeit den delegierten Rechtsakten zu und bestimmt die Taxonomiefähigkeit (eligibility) je Umweltziel. Ein Alignment-Agent prüft die Taxonomiekonformität in drei Stufen: wesentlicher Beitrag zu mindestens einem Umweltziel, „Do no significant harm“ gegenüber den übrigen Zielen und Einhaltung des Mindestschutzes (minimum safeguards, Art. 18). Ein KPI-Agent rechnet die Anteile für Umsatz, CapEx und OpEx und mappt sie in die Offenlegungs-Templates. Ein Verifikations-Agent gleicht jede Schwelle und jedes Template gegen EUR-Lex ab und kennzeichnet Unsicheres mit [unverifiziert - prüfen].

Process

1. Begriff der nachhaltigen Tätigkeit (Art. 3 Taxonomie-VO)

Nach Art. 3 Taxonomie-VO ist eine Tätigkeit ökologisch nachhaltig, wenn sie kumulativ:

  1. einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel leistet,
  2. kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigt („Do no significant harm“, Art. 17),
  3. den Mindestschutz (Art. 18, u. a. OECD-Leitsätze, UN-Leitprinzipien) wahrt und
  4. die technischen Bewertungskriterien der delegierten Rechtsakte erfüllt.

2. Sechs Umweltziele (Art. 9 Taxonomie-VO)

Art. 9 Taxonomie-VO definiert die sechs Umweltziele:

  1. Klimaschutz,
  2. Anpassung an den Klimawandel,
  3. Wasser- und Meeresressourcen,
  4. Kreislaufwirtschaft,
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung,
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

3. Taxonomiefähigkeit (eligibility)

  • Tätigkeit ist in einem delegierten Rechtsakt beschrieben → taxonomiefähig.
  • Erste Stufe der Offenlegung: Anteil taxonomiefähiger vs. nicht-fähiger Umsätze/CapEx/OpEx.

4. Taxonomiekonformität (alignment)

  • Wesentlicher Beitrag + Do no significant harm + Mindestschutz + technische Kriterien erfüllt → taxonomiekonform.
  • Pro Tätigkeit dokumentieren, welche DNSH-Kriterien geprüft wurden.

5. KPI-Berechnung (Art. 8 Taxonomie-VO)

Nach Art. 8 Taxonomie-VO und der Delegierten VO (EU) 2021/2178 (i. d. F. (EU) 2026/73) sind drei KPI offenzulegen:

  • Umsatz-KPI — Anteil taxonomiekonformer Umsatzerlöse,
  • CapEx-KPI — Anteil taxonomiekonformer Investitionsausgaben,
  • OpEx-KPI — Anteil taxonomiekonformer Betriebsausgaben.

Doppelzählungen vermeiden; Zähler/Nenner sauber abgrenzen.

6. Offenlegung und Verzahnung

  • Darstellung in den vorgegebenen Templates; Verbindung zur ESRS-Berichterstattung (E1–E5).
  • Konsistenz mit der Wesentlichkeitsanalyse und den Klimadaten herstellen.

Risks and Common Mistakes

  • Do no significant harm verkürzt — nur wesentlicher Beitrag geprüft, Do no significant harm und Mindestschutz nicht dokumentiert; häufigster Prüfungs-Finding.
  • Taxonomiefähigkeit mit -konformität verwechselt — fähige als konforme Anteile ausgewiesen; die Taxonomiekonformität verlangt zusätzlich DNSH + Mindestschutz.
  • CapEx falsch abgegrenztCapEx aus Übergangs-/Anpassungsplänen nicht berücksichtigt oder doppelt gezählt.
  • Template veraltet — alte Offenlegungsvorlage statt der aktuellen Fassung; Stand [unverifiziert - prüfen].
  • Mindestschutz ignoriert — Art. 18 (OECD/UN-Leitprinzipien, LkSG-Schnittstelle) nicht geprüft.
  • Greenwashing-Risiko — überzeichnete Konformitätsquote ohne belastbare technische Kriterien.

Sources

EU-Rechtsakte

Schnittstellen

Output Format

EU-TAXONOMIE — <Unternehmen> — <Berichtsjahr>

I.    Tätigkeitsmapping
      Tätigkeit | NACE | Umweltziel (Art. 9) | fähig?
II.   Konformitätsprüfung (Art. 3)
      Wesentlicher Beitrag | Do no significant harm | Mindestschutz | techn. Kriterien
III.  KPI (Art. 8)
      Umsatz:  fähig __ %   konform __ %
      CapEx:   fähig __ %   konform __ %
      OpEx:    fähig __ %   konform __ %
IV.   Verzahnung ESRS / Klimadaten
      <…>
V.    Offene Punkte
      <… [unverifiziert - prüfen]>

Restrisiko: <…>
Wiedervorlage: jährlich

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