Purpose

Die positive Fortbestehensprognose (PFP) ist die einzige Möglichkeit, die rechnerische Überschuldung im Sinne § 19 Abs. 2 InsO nicht als Insolvenzgrund wirken zu lassen. Eine fehlerhafte oder ungeprüfte PFP führt direkt in die Antragspflicht und ist haftungstechnisch das größte Einfallstor.

Inputs

  • Aktueller Status: Überschuldung rechnerisch (Aktiv-Passiv-Vergleich)
  • Mehrjährige Finanzplanung (Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan-Cashflow über mindestens 24 Monate)
  • 13-Wochen-Liquiditätsplanung (siehe liquiditaetsplanung-13-wochen)
  • Vorhandene Sanierungskonzepte (intern, externe Beratung, IDW S 6)
  • Anlässe und Auslöser der Krise

Process

1. Rechtsrahmen

§ 19 Abs. 2 S. 1 InsO (StaRUG-Reform 2021):

Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Prognosezeitraum:

  • Regelfall: 12 Monate ab Stichtag (§ 19 Abs. 2 S. 1 InsO, durch StaRUG-Reform).
  • In außerordentlichen Krisenzeiten (z. B. Bundesgesetz zur Verkürzung wegen Pandemie / Energiepreiskrise): vorübergehend kürzere Zeiträume gewährt.

2. Methodik nach IDW S 11

a) Erfassung der Tatsachenbasis

  • Geschäftsmodell-Beschreibung
  • Krisenursachenanalyse
  • Sanierungsmaßnahmen (eingeleitet, geplant, möglich)
  • Stakeholder-Position (Banken, Lieferanten, Kunden)

b) Integriertes Planungsmodell

Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan-Cashflow über mindestens den Prognosezeitraum, vorzugsweise 24 Monate.

c) Bewertungsstufen

  1. Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum — keine Lücke, die nicht abgedeckt ist.
  2. Bestand der Eigenkapitalbasis — keine Eigenkapitalvernichtung, die zu Zahlungsunfähigkeit führt.
  3. Verfügbarkeit von Liquiditätsquellen — bestehende oder zumutbar erreichbare Kreditlinien, Investorenbeiträge.

d) Mehrere Szenarien

  • Base Case
  • Stress Case mit Maßnahmen
  • Worst Case (unmittelbare Plausibilitätsprüfung)

3. Bewertungsmaßstab „Überwiegende Wahrscheinlichkeit"

Über 50 %. Nicht „nachhaltige Sicherheit". Plausibilität, Belegtheit und Konsistenz der Annahmen sind entscheidend.

Wenn die Wahrscheinlichkeit < 50 % oder die Annahmen nicht plausibel: keine positive Prognose → Überschuldungsstatus zu Liquidationswerten zu erstellen.

4. Liquidations- vs. Going-Concern-Ansatz

  • Positive Prognose: Going-Concern-Bewertung der Aktiva (oft günstiger).
  • Negative Prognose: Liquidationswerte (Zerschlagungswert, häufig deutlich niedriger) → Überschuldung tritt nahezu immer ein → Antragspflicht.

5. Dokumentation

Pflichtbestandteile:

  • Schriftliche Niederlegung
  • Stichtag eindeutig
  • Methodik beschrieben
  • Annahmen und Quellen offengelegt
  • Sensitivitätsanalysen
  • Beauftragung externer Prüfer (in Hochrisiko-Fällen IDW S 6 / S 11)

6. Verzahnung mit Antragspflicht § 15a InsO

  • Positive PFP → keine Überschuldung im Sinn § 19 InsO → keine Antragspflicht aus diesem Grund.
  • § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) bleibt unberührt: auch bei positiver Fortbestehensprognose kann eine Antragspflicht aus § 17 InsO eintreten.

Sources

Statute / Standards

  • § 19 InsO, § 15a InsO
  • IDW S 11 (Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen)
  • IDW S 6 (Anforderungen an Sanierungskonzepte)

Rechtsprechung

  • BGH, Urt. v. 19.11.2013 – II ZR 229/11, NJW 2014, 1238 (PFP-Anforderungen) [unverifiziert – prüfen]
  • BGH, Urt. v. 18.10.2010 – II ZR 151/09, NZG 2011, 178 [unverifiziert – prüfen]

Kommentare

  • Klöhn, in: MüKoInsO, 4. Aufl. 2024, § 19 Rn. 1 ff.
  • Schmidt, Sanierungsrecht, 4. Aufl. 2023
  • Hölzle, in: Bork / Hölzle, § 19 InsO Rn. 1 ff.

Output Format

FORTBESTEHENSPROGNOSE — <Mandat> — Stichtag <Datum>

I.   Rechnerische Überschuldung      [ja / nein]
     Aktiv-Passiv-Saldo:               <EUR>

II.  Tatsachenbasis
     Krisenursachen:                   <…>
     Sanierungsmaßnahmen geplant:      <…>
     Stakeholder-Zusagen:              <…>

III. Integriertes Planungsmodell
     Prognosezeitraum:                 <12-24 Monate>
     Methodik:                         IDW S 11

IV.  Szenarien
     Base Case:       Zahlungsfähigkeit gesichert: [✓ / 🔴]
     Stress Case:     Zahlungsfähigkeit gesichert: [✓ / 🔴 → Maßnahmen]
     Worst Case:      Zahlungsfähigkeit gesichert: [✓ / 🔴 → Antragspflicht]

V.   Bewertung
     Überwiegende Wahrscheinlichkeit der Fortführung > 50 %:
       [POSITIV → keine Überschuldung § 19 InsO]
       [NEGATIV → Liquidationswerte-Bilanz → Überschuldung → Antragspflicht]

VI.  Restrisiken
     § 17 InsO Zahlungsunfähigkeit:    [geprüft, kein Eintritt / Risiko]

Empfehlung:
  - Fortbestehensprognose: <ja / nein>
  - Dokumentation:          <…>
  - Externe Bestätigung:    <IDW S 11-Gutachter bei Bedarf>
  - Wiedervorlage:          <Quartalsweise>

Risks and Common Mistakes

  • Unplausible Annahmen — Auftragseingang verdoppelt sich nicht in der Krise.
  • Stakeholder-Zusagen ohne Schriftform — verbale Zusagen reichen nicht für PFP.
  • § 17 InsO unberücksichtigt — positive PFP rettet nicht vor Zahlungsunfähigkeit.
  • Going-Concern-Bewertung der Aktiva ohne PFP — Bewertungslogik verkehrt.
  • Dokumentation rudimentär — keine PFP, sondern Wunschdenken.
  • Maßnahmen ohne Umsetzbarkeit — Investor-Term-Sheet ohne Closing → Risiko.

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