Fortbestehensprognose
Positive Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 S. 1 InsO. Überwiegende Wahrscheinlichkeit der Fortführungsfähigkeit (>50%) über 12 Monate (vorher 4 Monate in Krisenmodus). IDW-S-11-konforme Methodik, integriert mit Liquiditätsplanung. Use when ein Mandant überschuldet erscheint und geprüft werden muss, ob die rechnerische Überschuldung durch eine positive Fortbestehensprognose entfällt.
Purpose
Die positive Fortbestehensprognose (PFP) ist die einzige Möglichkeit, die rechnerische Überschuldung im Sinne § 19 Abs. 2 InsO nicht als Insolvenzgrund wirken zu lassen. Eine fehlerhafte oder ungeprüfte PFP führt direkt in die Antragspflicht und ist haftungstechnisch das größte Einfallstor.
Inputs
- Aktueller Status: Überschuldung rechnerisch (Aktiv-Passiv-Vergleich)
- Mehrjährige Finanzplanung (Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan-Cashflow über mindestens 24 Monate)
- 13-Wochen-Liquiditätsplanung (siehe
liquiditaetsplanung-13-wochen) - Vorhandene Sanierungskonzepte (intern, externe Beratung, IDW S 6)
- Anlässe und Auslöser der Krise
Process
1. Rechtsrahmen
§ 19 Abs. 2 S. 1 InsO (StaRUG-Reform 2021):
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Prognosezeitraum:
- Regelfall: 12 Monate ab Stichtag (§ 19 Abs. 2 S. 1 InsO, durch StaRUG-Reform).
- In außerordentlichen Krisenzeiten (z. B. Bundesgesetz zur Verkürzung wegen Pandemie / Energiepreiskrise): vorübergehend kürzere Zeiträume gewährt.
2. Methodik nach IDW S 11
a) Erfassung der Tatsachenbasis
- Geschäftsmodell-Beschreibung
- Krisenursachenanalyse
- Sanierungsmaßnahmen (eingeleitet, geplant, möglich)
- Stakeholder-Position (Banken, Lieferanten, Kunden)
b) Integriertes Planungsmodell
Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan-Cashflow über mindestens den Prognosezeitraum, vorzugsweise 24 Monate.
c) Bewertungsstufen
- Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum — keine Lücke, die nicht abgedeckt ist.
- Bestand der Eigenkapitalbasis — keine Eigenkapitalvernichtung, die zu Zahlungsunfähigkeit führt.
- Verfügbarkeit von Liquiditätsquellen — bestehende oder zumutbar erreichbare Kreditlinien, Investorenbeiträge.
d) Mehrere Szenarien
- Base Case
- Stress Case mit Maßnahmen
- Worst Case (unmittelbare Plausibilitätsprüfung)
3. Bewertungsmaßstab „Überwiegende Wahrscheinlichkeit"
Über 50 %. Nicht „nachhaltige Sicherheit". Plausibilität, Belegtheit und Konsistenz der Annahmen sind entscheidend.
Wenn die Wahrscheinlichkeit < 50 % oder die Annahmen nicht plausibel: keine positive Prognose → Überschuldungsstatus zu Liquidationswerten zu erstellen.
4. Liquidations- vs. Going-Concern-Ansatz
- Positive Prognose: Going-Concern-Bewertung der Aktiva (oft günstiger).
- Negative Prognose: Liquidationswerte (Zerschlagungswert, häufig deutlich niedriger) → Überschuldung tritt nahezu immer ein → Antragspflicht.
5. Dokumentation
Pflichtbestandteile:
- Schriftliche Niederlegung
- Stichtag eindeutig
- Methodik beschrieben
- Annahmen und Quellen offengelegt
- Sensitivitätsanalysen
- Beauftragung externer Prüfer (in Hochrisiko-Fällen IDW S 6 / S 11)
6. Verzahnung mit Antragspflicht § 15a InsO
- Positive PFP → keine Überschuldung im Sinn § 19 InsO → keine Antragspflicht aus diesem Grund.
- § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) bleibt unberührt: auch bei positiver Fortbestehensprognose kann eine Antragspflicht aus § 17 InsO eintreten.
Sources
Statute / Standards
- § 19 InsO, § 15a InsO
- IDW S 11 (Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen)
- IDW S 6 (Anforderungen an Sanierungskonzepte)
Rechtsprechung
- BGH, Urt. v. 19.11.2013 – II ZR 229/11, NJW 2014, 1238 (PFP-Anforderungen)
[unverifiziert – prüfen] - BGH, Urt. v. 18.10.2010 – II ZR 151/09, NZG 2011, 178
[unverifiziert – prüfen]
Kommentare
- Klöhn, in: MüKoInsO, 4. Aufl. 2024, § 19 Rn. 1 ff.
- Schmidt, Sanierungsrecht, 4. Aufl. 2023
- Hölzle, in: Bork / Hölzle, § 19 InsO Rn. 1 ff.
Output Format
FORTBESTEHENSPROGNOSE — <Mandat> — Stichtag <Datum>
I. Rechnerische Überschuldung [ja / nein]
Aktiv-Passiv-Saldo: <EUR>
II. Tatsachenbasis
Krisenursachen: <…>
Sanierungsmaßnahmen geplant: <…>
Stakeholder-Zusagen: <…>
III. Integriertes Planungsmodell
Prognosezeitraum: <12-24 Monate>
Methodik: IDW S 11
IV. Szenarien
Base Case: Zahlungsfähigkeit gesichert: [✓ / 🔴]
Stress Case: Zahlungsfähigkeit gesichert: [✓ / 🔴 → Maßnahmen]
Worst Case: Zahlungsfähigkeit gesichert: [✓ / 🔴 → Antragspflicht]
V. Bewertung
Überwiegende Wahrscheinlichkeit der Fortführung > 50 %:
[POSITIV → keine Überschuldung § 19 InsO]
[NEGATIV → Liquidationswerte-Bilanz → Überschuldung → Antragspflicht]
VI. Restrisiken
§ 17 InsO Zahlungsunfähigkeit: [geprüft, kein Eintritt / Risiko]
Empfehlung:
- Fortbestehensprognose: <ja / nein>
- Dokumentation: <…>
- Externe Bestätigung: <IDW S 11-Gutachter bei Bedarf>
- Wiedervorlage: <Quartalsweise>Risks and Common Mistakes
- Unplausible Annahmen — Auftragseingang verdoppelt sich nicht in der Krise.
- Stakeholder-Zusagen ohne Schriftform — verbale Zusagen reichen nicht für PFP.
- § 17 InsO unberücksichtigt — positive PFP rettet nicht vor Zahlungsunfähigkeit.
- Going-Concern-Bewertung der Aktiva ohne PFP — Bewertungslogik verkehrt.
- Dokumentation rudimentär — keine PFP, sondern Wunschdenken.
- Maßnahmen ohne Umsetzbarkeit — Investor-Term-Sheet ohne Closing → Risiko.