Purpose

Verträge über KI-Systeme stellen klassische IT-Vertragsmuster vor neue Fragen: probabilistische Outputs entziehen sich der vereinbarten Beschaffenheit, Trainingsdaten werfen Urheberrechtsfragen auf, und die KI-VO verteilt öffentlich-rechtliche Pflichten zwischen Anbieter und Betreiber. Dieser Skill strukturiert die Gestaltung entlang von Leistung und Gewährleistung (§ 434 BGB, § 633 BGB, § 327 BGB), Rechten an Trainingsdaten und Output (§ 44b UrhG), den Pflichten aus der KI-VO und der Haftung für fehlerhaften KI-Output.

Inputs

  • Vertragstyp (Kauf/Lizenz eines KI-Produkts, Werkvertrag KI-Entwicklung, SaaS/„KI-as-a-Service", Datenlieferung)
  • Rolle des Mandanten (Anbieter / Betreiber / Datenlieferant)
  • Einsatzkontext und KI-VO-Risikoklasse (verbotene Praktik, Hochrisiko, Transparenz, GPAI)
  • Herkunft der Trainingsdaten (lizenziert, gescraped, Kundendaten, personenbezogen)
  • Zugesicherte Leistungsmerkmale (Genauigkeit, Verfügbarkeit, Bias-Grenzen)
  • Vorgesehene Haftungs- und Freistellungsklauseln

Sub-Agent Architecture

Die Gestaltung verteilt sich auf vier Rollen. Ein Leistungs-Agent übersetzt das KI-Verhalten in eine justiziable Leistungsbeschreibung (Metriken, Testdatensätze, Abnahmekriterien) und ordnet den Vertrag dem richtigen Gewährleistungsregime zu (§ 434 BGB Kauf, § 633 BGB Werk, § 327 BGB digitale Produkte). Ein Daten-Agent prüft die Rechtekette der Trainingsdaten, insbesondere die TDM-Schranke und den Nutzungsvorbehalt nach § 44b UrhG, sowie datenschutzrechtliche Rollen. Ein Compliance-Agent ordnet das System der KI-VO-Risikoklasse zu und verteilt die Anbieter-/Betreiberpflichten (Hochrisiko, Transparenz) vertraglich. Ein Haftungs-Agent gestaltet Haftung, Freistellung und Versicherung für fehlerhaften oder rechtsverletzenden Output. Aktenzeichen werden nicht erfunden; unklare Fundstellen erhalten [unverifiziert – prüfen].

Process

1. Vertragstyp und Gewährleistung

KonstellationRechtGewährleistung
Kauf/Dauerlizenz eines KI-Produkts§ 433 ff. BGB§ 434 BGB (Sachmangel, Beschaffenheit)
Individuelle KI-Entwicklung§ 631 ff. BGB§ 633 BGB (Werk, Abnahme)
KI-as-a-Service / digitales Produkt an Verbraucher§ 327 ff. BGB§ 327 BGB (Aktualisierungspflicht)

Beschaffenheit präzise vereinbaren: Genauigkeitskennzahlen, Testdatensatz, akzeptable Fehlerquote — sonst Streit über den Mangelbegriff bei probabilistischem Output.

2. Trainingsdaten und Rechte (§ 44b UrhG)

  • Text-und-Data-Mining: § 44b UrhG erlaubt Vervielfältigungen zum TDM, außer der Rechteinhaber hat sich die Nutzung wirksam vorbehalten (Opt-out); bei online zugänglichen Werken nur in maschinenlesbarer Form wirksam.
  • Wissenschaftliche TDM-Schranke (§ 60d UrhG) für nichtkommerzielle Forschung.
  • Vertraglich: Zusicherung der Rechtekette, Freistellung bei Drittrechten, Klärung der Rechte am Output und an Feinabstimmungsdaten.
  • Personenbezogene Trainingsdaten: Rollen und Rechtsgrundlage nach DSGVO klären (Schnittstelle zum AVV/Cloud-Skill).

3. KI-VO-Verzahnung

  • Risikoklasse bestimmen: verbotene Praktik, Hochrisiko-KI (Anhang III / Produktsicherheit), Transparenzpflicht-System, GPAI.
  • Transparenzpflichten (Kennzeichnung KI-Interaktion, synthetische Inhalte) vertraglich zuweisen.
  • Bei Hochrisiko-KI: Pflichten zu Risikomanagement, Daten-Governance, technischer Dokumentation, Aufsicht — Verteilung zwischen Anbieter und Betreiber regeln, Informations- und Mitwirkungspflichten verankern.

4. Haftung für KI-Output

  • Fehlerhafter Output (Falschaussagen/„Halluzination"), diskriminierende Entscheidungen, Rechtsverletzungen Dritter.
  • Haftungscap, Ausnahmen (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Leib/Leben), Freistellung für IP-Verletzungen durch Trainingsdaten/Output.
  • Menschliche Letztkontrolle und Nutzungsgrenzen als Obliegenheit des Betreibers festschreiben.

Risks and Common Mistakes

  • Halluzination ohne Regelung — ohne vereinbarte Genauigkeitsmetrik und Letztkontrollpflicht trägt der Betreiber das Risiko fehlerhafter Outputs allein.
  • Opt-out der Rechteinhaber ignoriert — Training auf Werken trotz wirksamem Nutzungsvorbehalt verletzt § 44b UrhG und begründet Freistellungsansprüche.
  • Hochrisiko-KI falsch eingeordnet — unterbliebene Zuweisung der KI-VO-Pflichten lässt Compliance-Lücken und Bußgeldrisiken offen.
  • Gewährleistungsausschluss zu weit — pauschaler Ausschluss für KI-Mängel scheitert an § 434/§ 633 BGB und der AGB-Inhaltskontrolle.

Output Format

KI-VERTRAG — <Bezeichnung / Rolle> — <Datum>

I.    Vertragstyp & Gewährleistung
      Regime:                     [§ 434 / § 633 / § 327 BGB]
      Leistungsbeschreibung:      [metrisch / unbestimmt]
II.   Trainingsdaten (§ 44b UrhG)
      Rechtekette / Opt-out:      [geprüft / 🔴 offen]
      Output-Rechte:              [geregelt / offen]
III.  KI-VO
      Risikoklasse:               [verboten / Hochrisiko / Transparenz / GPAI]
      Pflichtenverteilung:        [✓ / 🔴]
IV.   Haftung
      Cap / Ausnahmen:            <…>
      Freistellung IP/Output:     [✓ / 🔴]
      Letztkontrolle Betreiber:   [festgeschrieben / fehlt]

Handlungsempfehlung:              <…>

Sources

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