Purpose

Die Erstellung von Individualsoftware ist regelmäßig Werkvertrag: Geschuldet ist ein Erfolg — die funktionsfähige, vereinbarte Software —, nicht bloßes Tätigwerden. Dieser Skill bestimmt das Pflichtenprogramm, prüft Abnahme und Mängelrechte und ordnet agile Vorgehensmodelle (Scrum) rechtlich ein. Ziel ist es, Vergütungs-, Abnahme- und Gewährleistungsrisiken früh sichtbar zu machen.

Inputs

  • Vertragsrolle (Auftraggeber / Auftragnehmer)
  • Vorgehensmodell (klassisch nach Pflichtenheft / agil nach Scrum)
  • Lasten- und Pflichtenheft oder Product Backlog
  • Abnahme- und Vergütungsregelung (Festpreis / Time & Material / Sprints)
  • Streitstand (Verzug, Mängel, Abnahmeverweigerung, Kündigung)

Sub-Agent Architecture

Die Bearbeitung folgt drei nacheinander tätigen Rollen. Ein Leistungssoll-Agent rekonstruiert aus Lastenheft, Pflichtenheft und Backlog die geschuldete Beschaffenheit nach § 633 BGB — der wichtigste Schritt, weil ohne klares Soll kein Mangel feststellbar ist. Ein Abnahme-Agent prüft, ob, wann und in welcher Form abgenommen wurde, da die Abnahme nach § 640 BGB Verjährung, Beweislast und Vergütungsfälligkeit auslöst. Ein Gewährleistungs-Agent ordnet schließlich die Mängelrechte des § 634 BGB zu und bewertet die Erfolgsaussichten. Bei agilen Projekten ergänzt ein Querschnittsblick, wie sich iterative Anforderungsänderungen auf das Leistungssoll auswirken. Übergeben werden nur strukturierte Befunde; Grundlage bleibt die Vertragsdokumentation.

Process

1. Vertragstyp und Leistungssoll

Individualsoftware-Erstellung ist Werkvertrag nach § 631 BGB. Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich nach § 633 BGB vorrangig aus der Vereinbarung. Maßgebliches Dokument ist das Pflichtenheft (Umsetzungssicht des Auftragnehmers) auf Grundlage des Lastenhefts (Anforderungssicht des Auftraggebers). Fehlt eine Beschaffenheitsvereinbarung, gilt die Eignung zur gewöhnlichen bzw. vertraglich vorausgesetzten Verwendung.

2. Agile Entwicklung (Scrum)

Auch agile Entwicklung nach Scrum bleibt im Kern werkvertraglich, wenn ein funktionsfähiges Ergebnis geschuldet ist; das Leistungssoll wird hier iterativ über Product Backlog und Sprint-Abnahmen konkretisiert. Wird hingegen nur die Bereitstellung von Entwicklerkapazität (Time & Material) geschuldet, kann ein Dienstvertrag vorliegen. Zu regeln sind Definition of Done, Umgang mit Change Requests und Teilabnahmen je Sprint/Inkrement.

3. Abnahme (§ 640 BGB)

Die Abnahme nach § 640 BGB ist die körperliche Entgegennahme verbunden mit der Billigung als im Wesentlichen vertragsgemäß. Sie bewirkt: Fälligkeit der Vergütung, Übergang der Beweislast für Mängel auf den Auftraggeber, Beginn der Verjährung und Verlust von Rechten wegen bekannter, nicht vorbehaltener Mängel. Eine fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB kann eintreten, wenn der Auftraggeber das Werk trotz Aufforderung nicht binnen angemessener Frist abnimmt, ohne einen Mangel zu benennen.

4. Mängelrechte (§ 634 BGB)

Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber die Rechte aus § 634 BGB zu: Nacherfüllung (§ 635 BGB), Selbstvornahme, Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz. Vorrangig ist regelmäßig die Nacherfüllung mit Fristsetzung. Eine formularmäßige Verkürzung der Mängelrechte ist an §§ 307 ff. BGB zu messen.

Risks

  • Abnahme ungeregelt oder konkludent erfolgt — Auftraggeber verliert unbemerkt Rechte und trägt fortan die Mängel-Beweislast (§ 640 BGB).
  • Pflichtenheft fehlt oder ist unvollständig — ohne klares Leistungssoll nach § 633 BGB lässt sich kein Mangel begründen; Streit über „geschuldet oder Change Request".
  • agile Projekte ohne Definition of Done und Change-Request-Prozess — schleichende Ausweitung des Solls, Festpreis wird unkalkulierbar.
  • Scrum als Vorwand für unklare Vergütung — Abgrenzung Werk-/Dienstvertrag offen, Erfolgshaftung streitig.
  • Festpreis ohne Mehrvergütungsregelung bei nachträglichen Anforderungen — Auftragnehmer trägt das Mengenrisiko.

Output Format

SOFTWAREERSTELLUNG — WERKVERTRAGSPRÜFUNG — <Projekt> — <Datum>

I.   Vertragstyp                       [Werkvertrag § 631 BGB / Dienstvertrag]
     Vorgehensmodell:                  [klassisch / agil — Scrum]
II.  Leistungssoll (§ 633 BGB)         [Lastenheft + Pflichtenheft vorhanden? ✓/❌]
III. Abnahme (§ 640 BGB)               [erfolgt / verweigert / fiktiv]
     Folgen (Vergütung, Beweislast):   <…>
IV.  Mängelrechte (§ 634 BGB)          [Nacherfüllung / Rücktritt / Minderung / SE]
     Fristsetzung erfolgt:             [✓ / ❌]
V.   Vergütung / Change Requests       [Festpreis / T&M — Mehrvergütung geregelt?]

Empfehlung:                            <…>

Sources

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